Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Dummer Zerspanungs Ges.m.b H
Metallbearbeitung
Schießstand 14
A- 6401 Inzing

1.) Geltung, Vertragsabschluss

Diese Bedingungen gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen. Den Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen, sie verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir nicht noch einmal bei Vertragsabschluß widersprechen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Ware gelten unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen als angenommen. Auf die Anerkennung unseres Eigentumsvorbehalts durch Entgegennahme unserer Ware wird ausdrücklich hingewiesen.

Unsere Angebote sind freibleibend. Erteilte Aufträge gelten erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung als tatsächlich angenommen. Der Auftraggeber bleibt bis dahin an seine Bestellung gebunden. Nach Auftragannahme hervorkommende, die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers nachteilig betreffende Umstände berechtigen uns, Vorauszahlung zu begehren oder auch vom Vertrag zurückzutreten. In technischen Unterlagen unserer Kunden enthaltene Angaben sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.

2.) Preise

Alle unsere Preise verstehen sich ab unserem Auslieferungslager Inzing, unverzollt, ausschließlich Verpackung, ohne Verladung, Versicherung und sonstige Nebenkosten, exkl. MwSt.

3.) Zahlungsbedingungen

Wenn nicht anders vereinbart, gelten die in unseren Angeboten genannten Zahlungsbedingungen, üblicherweise 14 Tage netto. Als Verzugszinsen gelten 14% per anno. Alle Mahn- und auch außergerichtlichen Inkassokosten sind uns zu ersetzen. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern wir diese nicht mit Gutschrift bereits anerkannt haben. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, auch sämtliche Forderungen aus anderen Rechtsgeschäften sofort fällig zu stellen und insbesondere noch ausstehende Lieferungen zurückzuhalten oder nur zumindest per Nachnahme auszuliefern. Diskont- und Wechselspesen gehen zu Lasten des Kunden. Mit Bestellung wird anerkannt, dass Zahlungen aus dem Ausland ausnahmslos spesenfrei für uns zu überweisen sind. Sämtliche Auftraggeber- und Empfängerspesen sind vom Kunden zu übernehmen.

4.) Lieferung

Wir sind zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Brachenübliche Mehr- oder Minderlieferungen von ca. 10% der abgeschlossenen Menge sind zulässig.

5.) Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung der jeweiligen Gesamtschuld des Kunden aus der bestehenden Geschäftsverbindung, einschließlich aller Zinsen und Kosten, vor. Verpfändungen etc. sind daher zulässig. Die Ware kann von uns auch ohne gleichzeitigen Vertragsrücktritt auf Kosten und Risiko des Kunden zur Verwahrung zurückgefordert werden. Für den Fall der einzig zulässigen Veräußerung der Ware im Rahmen des ordentlichen Geschäftsbetriebes bietet uns der Kunde hiermit unwiderruflich die Abtretung der ihm hieraus seinem eigenen Kunden gegenüber entstehenden Forderung samt allen Nebenrechten bis zur gänzlichen Saldoglattstellung an.

6.) Versand und Annahme

Alle Sendungen, auch Rücksendungen reisen ausnahmslos auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Lieferung gilt mit Übergabe der Ware an das Transportunternehmen als erfolgt. Es steht uns frei, den Versandweg, die Versandart und das Transportmittel nach bestem Dafürhalten, jedoch ohne Gewähr, auszuwählen.

7.)  Lieferfristen

Lieferfristen und Termine gelten nur annähernd. Wir sind um eine rechtzeitige Auslieferung bemüht. Die Lieferfristen beginnen ab unserer Auftragsbestätigung, keinesfalls aber vor Klärung sämtlicher Lieferdetails. Auch fixe Terminzusagen berechtigen den Kunden nicht zum sofortigen Vertragsrücktritt. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ist jedenfalls ausgeschlossen. Auf Abruf vereinbarte Lieferungen müssen spätestens innerhalb eines Jahres ab Bestellungsannahme bei sonstigem Annahmeverzug abgenommen werden. Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie beispielsweise Streiks, Produktionseinstellungen, verspätete Anlieferungen unserer Lieferanten und alle Fälle höherer Gewalt berechtigen uns nach unserer Wahl zu einer entsprechenden Verlängerung der angegebenen Lieferfrist oder zum Rücktritt vom Vertrag.

8.) Gewährleistung, Garantie, Haftung

Für Mängel der Ware einschließlich des Fehlens ausdrücklich vereinbarter Eigenschaften leisten wir nach den folgenden Vorschriften Gewähr: Maßgebend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Ware ist die Rüge von Mängeln, die bei der vereinbarten Art der Abnahme feststellbar sind, ausgeschlossen. Mängelrügen des Käufers müssen unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort schriftlich oder per e-mail bei uns eingehen, berechtigen aber nicht zur Zurückhaltung der Rechungsbeträge. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens vor Ablauf der Gewährleistungsfrist schriftlich zu rügen. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitung sofort einzustellen. Bei berechtigtet, unverzüglicher Mängelrüge nehmen wir entweder die mangelhafte Ware zurück und liefern an ihrer Stelle einwandfreie Ware oder sind nach unserer Wahl berechtigt, den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Gibt der Käufer uns nicht unverzüglich Gelegenheit, uns von dem Mangel zu überzeugen, stellt er, insbesondere auf Verlangen, die beanstandete Ware oder Proben davon nicht unverzüglich zur Verfügung, entfallen alle Mängelansprüche. Bei Waren, die als deklassiertes material verkauft worden sind, stehen dem Käufer bezüglich der angegebenen Fehler und solcher Fehler, mit denen er üblicherweise zu rechnen hat, keine Gewährleistungsansprüche zu. Gewährleistungsansprüche sind binnen sechs Monaten nach Eingang der Ware an dem Bestimmungsort geltend zu machen, soweit im Verhältnis zum Käufer nicht zwingend eine längere gesetzliche Gewährleistungspflicht gilt. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche Lieferung und Leistung. Die vorstehenden Vorschriften gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.

9.) Gerichtsstand, Erfüllungsort

Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Innsbruck auch bei Auslandsgeschäften. Es gilt österreichisches Recht.

10.) Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne dieser Bedingungen unwirksam werden, bleiben die übrigen Bestimmungen in vollem Umfang rechtswirksam.